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Seit 01.01.2026 neue Mietobergrenzen bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung

Der Rhein-Erft-Kreis hat zum 01.01.2026 die Höchstgrenzen der Wohnkosten für Bezieher:innen von Sozialleistungen angepasst. Eine Information dazu wurde jetzt mit den Unterlagen für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.02.2026 bekannt gegeben. Das aktualisierte Gutachten der Firma empirica ag, aus dem die Mietobergrenzen entnommen werden, wurde im Dezember 2025 fertig gestellt.[1] Im Durchschnitt liegen die Obergrenzen für die Gesamtmiete nun 9,3 Prozent höher als die alten Grenzen von 2023 (zwischen 4 und 13 Prozent). Je nach Wohnung werden jetzt zwischen 30 und 180 Euro höhere Mietkosten anerkannt.

Stefan Söhngen dazu:

„Nach der Wahl zum Fraktionsvorsitzenden war eines der ersten Anliegen für mich, auf die Anpassung der Mietobergrenzen zu drängen. Viele Betroffene fragten uns, wann diese angepasst würden. Im Gespräch mit dem Sozialdezernenten Schall versicherte er, dass die Anpassung zum 01.01.2026 kommen würde.

Damit ist der Kreis seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Es ist eine gute Nachricht, dass die Wohnungssuche für Bezieher:innen von Sozialleistungen nun etwas einfacher wird – wenn auch nur wenig. Besonders freue ich mich für die gut eintausend Haushalte im Bürgergeld, die im Rhein-Erft-Kreis bislang nicht die vollen Kosten anerkannt bekommen haben. Es wird sich zeigen, ob die Erhöhung ausreichend ist.“

Eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag hatte 2025 ergeben, dass im Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2024 acht Prozent der Bedarfsgemeinschaften im Bereich des SGB II (absolut 1.178) durchschnittlich 131,22 Euro der Wohnkosten aus ihrem Regelsatz bestreiten mussten, sich also vom Existenzminimum abknapsen mussten.[2] 2021 waren es noch 2.165 Bedarfsgemeinschaften.[3] Seitdem ist die Zahl kontinuierlich gesunken. Allerdings ist im gleichen Zeitraum der durchschnittliche Betrag, der nicht übernommen wurde, von 87,48 Euro auf 131,22 Euro gestiegen.

Annetta Ristow, stellvertretende Fraktionsvorsitzende kommentiert:

„Selbstverständlich begrüßen wir die Anpassung der Mietobergrenzen. Wir waren da immer hinterher. Aber klar ist auch, dass das größtenteils keine Erhöhungen sind, die den Menschen in Armut direkt helfen. Freuen können sich private Vermieter:innen und Wohnungskonzerne, die jetzt potenziell mehr Geld vom Staat bekommen. Das sind nun wirklich nicht die, die es brauchen. Deshalb ist die Anpassung in der aktuellen Situation zwar richtig – wichtig wäre aber, dass die Bundespolitik wirksame Maßnahmen gegen die stetigen Mietsteigerungen ergreift.“

Die aktuellen Tabellen findet ihr hier.


[1]https://www.rhein-erft-kreis.de/leben/empirica_Angemessenheitsgrenzen_REK_KuFa_v.pdf

[2]https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009447.pdf

[3]https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101005.pdf

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