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Entschädigung von Fehlfahrten des Rettungsdienstes

Wenn ein Rettungswagen zu einem Notfall fährt und die verunglückte Person anschließend doch keinen Transport in eine Klinik braucht, wird von einer Fehlfahrt oder Leerfahrt gesprochen. Kosten für die Fahrt entstehen selbstverständlich trotzdem. Lange wurden diese von den Krankenkassen übernommen. Wegen eines neuen Rettungsdienstgesetzes sahen die Krankenkassen allerdings keine rechtliche Grundlage mehr dafür, diese Fahrten zu bezahlen. Die Kommunen, die oft den Rettungsdienst betreiben, blieben plötzlich auf den Kosten sitzen. Viele Kommunen sind allerdings selbst in einer sehr schwierigen finanziellen Lage, auch im Rhein-Erft-Kreis.

Anfang 2026 berichteten die Medien von einigen Kreisen und Kommunen in NRW, dass sie Fehlfahrten in Zukunft Patient*innen in Rechnung stellen wollten. Diese Lösung ist sehr unsozial, weil gerade arme Menschen dann im Zweifel den Rettungsdienst nicht rufen würden – aus Angst, eine Rechnung zu erhalten. Deshalb stellten wir diese Anfrage.

Unsere Anfrage in Kürze:

 

Was wollten wir wissen?

Wie funktioniert die Abrechnung von Fehlfahrten des Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis aktuell? Steht zu befürchten, dass der Rhein-Erft-Kreis oder seine Kommunen Patient*innen bald Rechnungen für Fehlfahrten ausstellen?

Warum wollten wir das wissen?

Wir finden, dass die Gesundheitsversorgung solidarisch durch die Krankenversicherung getragen werden sollten, in die alle abhängig von ihrem Einkommen einzahlen sollten.

Warum ist das wichtig?

Wenn Teile der Krankenversorgung privat bezahlt werden sollen, können sich arme Menschen ihre Gesundheit möglicherweise nicht mehr leisten.

Was wurde geantwortet?

Der Rhein-Erft-Kreis betreibt die Rettungsdienstleitstelle und stellt Rechnungen für deren Nutzung. Rettungswagen, Krankenwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge werden von kreisanghörigen Städten betrieben.

Dem Rhein-Erft-Kreis ist nicht bekannt, dass aktuell oder bald Rechnungen für Fehlfahrten an Patient*innen geschickt werden.

Was bedeutet das?

Aktuell müssen wir im Rhein-Erft-Kreis nicht befürchten, dass wir als Patient*innen selbst für Fehlfahrten bezahlen müssen.

Die ganze Anfrage als pdf  Die ganze Antwort als pdf

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