Sozialleistungen für Menschen ohne Girokonto
Früher konnten Menschen, die Anspruch auf Sozialleistungen hatten, aber kein Girokonto besaßen, beim Sozialamt jeden Monat einen Verrechnungsscheck erhalten. Diesen konnten sie dann bei einer Bank einlösen und das Geld in bar ausgezahlt bekomen. Diese Möglichkeit gibt es seit dem 01.01.2026 nicht mehr.
Unsere Anfrage in Kürze:
Was wollten wir wissen?
Was passiert jetzt mit Menschen, die Sozialleistungen brauchen, aber kein Girokonto haben. Wie viele von ihnen gibt es überhaupt?
Warum wollten wir das wissen?
Es gibt Menschen, die kein Konto besitzen. Manchmal ist es zu schwierig, eines zu eröffnen, etwa weil sie auch keinen festen Wohnsitz haben. Uns ist wichtig, auch an diese Menschen zu denken.
Warum ist das wichtig?
Wenn Menschen auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollte der Staat bzw. hier die Verwaltung auch dafür sorgen, dass das zum Überleben notwendige Geld auch bei den Menschen ankommt.
Was wurde geantwortet?
Es gibt nur vier Personen, die Bürgergeld erhalten, aber kein Girokonto besitzen. Sie wollen aber alle ein Konto eröffnen und werden dazu persönlich beraten. Außerdem gibt es weiterhin eine Möglichkeit das Geld in bar zu erhalten. Die Berechtigten bekommen einen Barcode und können sich damit in einem Geschäft Geld auszahlen lassen.
Was bedeutet das?
Die wenigen Menschen im Rhein-Erft-Kreis, die kein Konto besitzen, erhalten trotzdem problemlos ihr Geld.
