Nach Gerichtsurteil – Ausschüsse werden aufgelöst und neu gebildet
Das Verwaltungsgericht Köln hat nach Klage ein Urteil gefällt zur Größe der Fachausschüsse im Kreis.
In der dreiundzwanzig-seitigen Urteilsbegründung wird ein Verstoß gegen das Spiegelbildlichkeitsprinzip bemängelt, Willkürverdacht zumindest „in den Raum gestellt“ und fehlende Begründung und Dokumentation der Verkleinerungsgründe festgestellt. Was ist also passiert? Der Kreistag bildet nach seiner Wahl Fachausschüsse (z.B. Finanzausschuss, Ausschuss für Gesundheit und Soziales etc.). Darin wird fachlich vorberaten, was dann in Kreisausschuss und Kreistag beschlossen wird. Nach der letzten Wahl wurde die Anzahl der Ausschüsse von 11 auf 9 und die Größe von 17 auf 15 Abgeordnete reduziert. Unsere Fraktion stimmte der Reduzierung der Ausschüsse damals zu und enthielt sich bei der Reduzierung der Abgeordneten. Gegen die Reduzierung der Ausschussgröße wurde im Anschluss geklagt.
Für uns als Linke war und ist es dabei wichtig, die bestmögliche Balance zu finden. Einerseits sind viele Ausschüsse mit einer hohen Zahl Abgeordneter natürlich teurer und sollten nicht zum Selbstzweck werden. Andererseits ist es für die möglichst genaue Abbildung des Wählerwillens und das demokratische Prinzip enorm wichtig, dass man sich nicht hinter dem Effizienzargument verschanzt, um sich selbst Vorteile zu verschaffen und andere auszubooten. Schließlich sollen Wählerstimmen in den Ausschüssen mit möglichst geringen Reibungsverlusten zur Wirkung kommen.
Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch das Gericht: Prinzipiell sei eine Verkleinerung möglich, solange keine „ansehnlich großen Gruppen oder Fraktionen“ ausgeschlossen werden. Und solange das Spiegelbildlichkeitsprinzip gewahrt wird. Das bedeutet, dass es in den Fachausschüssen möglichst keine Mehrheitskonstellationen geben soll, die es im Hauptgremium (hier: im Kreistag) nicht gibt. Und das war hier nicht gegeben. Jetzt müssen die Fachausschüsse in der nächsten Kreistagssitzung aufgelöst und neu gebildet werden.
„Das Urteil halte ich für richtig. Denn es stärkt demokratische Prinzipien. Und gibt der Jamaika-Koalition die Hausaufgabe auf, in Zukunft deutlich bedachter bei der Gremienbildung vorzugehen.“, sagt Annetta Ristow. stv. Fraktionsvorsitzende.
„So etwas ist in der Tat kein gutes Arbeitszeugnis für eine Koalition, wenn so etwas Entscheidendes wie die Ausschussbildung sich eine so deutliche gerichtliche Abfuhr abholt.“, ergänzt Stefan Söhngen, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Die Linke im Kreistag Rhein-Erft. „Ein Verzicht auf Beschwerde, wie er sich innerhalb der Jamaika-Koalition abzeichnet, ist der richtige Schritt. Denn die Urteilsbegründung ist keine knappe oder wackelige Angelegenheit, sondern eine lange Liste an Kritik. Vernünftig also, dass man sich noch größere Peinlichkeiten erspart.“

